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   KG, 21.03.2002 - 8 U 9082/00   

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https://dejure.org/2002,10466
KG, 21.03.2002 - 8 U 9082/00 (https://dejure.org/2002,10466)
KG, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00 (https://dejure.org/2002,10466)
KG, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 U 9082/00 (https://dejure.org/2002,10466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaftigkeit von Mieträumen; Verurteilung zur Zahlung von Betriebskosten; Pflicht zur Unterlassung der Nutzung einer Fläche mangels Nutzungsrechts; Fehlende Prüffähigkeit einer Nebenkostenabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietminderung; Anzeigepflicht bei Geschäftsraummiete; Vereinbarungen über Heizkosten

  • Judicialis

    BGB § 266; ; BGB § ... 535 Satz 2; ; BGB § 539; ; BGB § 545 Abs. 1; ; BGB § 550; ; BGB § 605; ; BGB § 770; ; BGB § 771; ; HeizkostenVO § 2; ; HeizkostenVO § 7 Abs. 1; ; AGBG § 6 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 67; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus KG, 21.03.2002 - 8 U 9082/00
    Eine stillschweigende Abänderung dieser qualifizierten Schriftformabrede kam dabei nur unter besonderen Umständen in Betracht (noch strenger BGHZ 66, 378 = NJW 1976, 1395 = MDR 1976, 925), die von der Beklagten nicht vorgetragen worden sind.
  • KG, 21.02.2002 - 8 U 6/01

    Wiederaufleben eines Minderungsrechts

    Auszug aus KG, 21.03.2002 - 8 U 9082/00
    Nach der insoweit wirksamen (vgl. Senat, 8 U 6/01, Urteil vom 21.2.2002, S. 6 der UA; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 388; Drettmann in Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Geschäftsraummiete, Rn. 51; Bub/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rn. 1373) Regelung unter Ziffer 6.3.
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